Archivordnung
Archivordnung für das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk”
Der Verein Künstler für Andere e.V. hat in seiner Mitgliederversammlung folgende Archivordnung für das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk” beschlossen:
§1 Aufgaben und Stellung des Archivs
- Der Verein Künstler für Andere e.V. unterhält ein Archiv. Das Archiv trägt den Namen „Thüringer Archiv für Zeitgeschichte 'Matthias Domaschk'” (in der Folge ThürAZ benannt).
- Das ThürAZ hat die Aufgabe, Dokumente zur Geschichte der Opposition, des Widerstandes und der Repression in der DDR zu sammeln, zu verwahren, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus können Dokumente gesammelt werden, die in einem direkten Zusammenhang mit oben genannten Themen stehen.
- Das ThürAZ ist im Rahmen der Benutzungsordnung öffentlich zugänglich.
- Das ThürAZ fördert zudem die gesellschaftliche und die wissenschaftliche Aufarbeitung der DDR-Geschichte durch Beratung, Auskünfte, Veröffentlichungen und in anderer geeigneter Form.
§2 Bestandsaufbau
- Das ThürAZ sammelt vorrangig Selbstzeugnisse der Opposition bzw. widerständigen Verhaltens in der DDR. Ziel ist der Aufbau eines möglichst dichten Bestandes der Überlieferung von Einzelpersonen und Gruppen der in seiner Geschlossenheit die Abbildung von historischen Ereignissen und Ereignisketten ermöglicht.
- Der geographische Schwerpunkt des Bestandsaufbaus liegt gemäß dem Selbstverständnis des Verbandes unabhängiger Archive vom 23.02.2000 auf dem heutigen Freistaat Thüringen, d.h. den ehemaligen Bezirken Erfurt, Gera und Suhl. In begründeten Ausnahmefällen können auch Bestände mit anderem geographischen Schwerpunkt aufgenommen werden, wenn sie sich in den Gesamtkontext der hier verzeichneten Dokumente eingliedern bzw. den Bestand konkret ergänzen.
- Der Bestandsaufbau erfolgt in der Regel über Depositalverträge oder Schenkungen. Nur in Ausnahmefällen kann die Erwerbung durch Ankauf in Betracht gezogen werden. Ziel ist hierbei immer die langfristige Verfügbarkeit der Dokumente und Materialien für die Öffentlichkeit.
§3 Aufbewahrung
- Die Aufbewahrung und Zugänglichmachung der Dokumente und Materialien im ThürAZ soll möglichst langfristig, in der Regel unbegrenzt erfolgen.
- Die Aufbewahrung soll in einer Form erfolgen, die sowohl den Erhalt als auch die Benutzbarkeit ermöglicht.
- Sollte der Verein Künstler für Andere e.V. durch Auflösung oder andere Gründe das ThürAZ als Träger nicht weiterführen, wird dafür Sorge getragen, dass die Dokumente und Materialien, über die dieser frei verfügen kann, an eine andere Institution unentgeltlich zur dauerhaften Verwahrung und Zugänglichmachung abgegeben werden.
§4 Benutzung
- Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann das ThürAZ für wissenschaftliche Forschungen, für Zwecke von Bildung und Unterricht sowie für publizistische und private Zwecke genutzt werden.
- Die Nutzung kann mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen, Befristungen) versehen werden.
- Die Nutzung kann eingeschränkt oder insbesondere versagt werden, wenn: sie im Rahmen eines Rechtsstreits erfolgt, in dem Interessen der MaterialgeberInnen oder seiner/ihrer Angehörigen berührt sind, andere wesentliche Interessen der MaterialgeberInnen oder seiner/ihrer Angehörigen oder schutzwürdige Belange Dritter entgegenstehen, Rechtsvorschriften eine Nutzung des Archivgutes ausschließen, der Erhaltungs- oder Ordnungszustand des Archivguts eine Nutzung nicht zulässt, ein nicht vertretbarer Aufwand entstehen würde, der Zweck der Nutzung durch Einsichtnahme in gedruckte Quellen oder allgemein zugängliche Reproduktionen des Archivguts hinlänglich erreicht werden kann.
- Die Erlaubnis zur Nutzung kann jederzeit fristlos entzogen werden, wenn Gründe bekannt werden, die zu ihrer Einschränkung oder Versagung geführt hätten oder wenn der Nutzer gegen diese Archivordnung verstößt.
- Alle weiteren Nutzungsbestimmungen regelt die Benutzerordnung.
§5 Inkrafttreten
- Diese Archivordnung für das Thüringer Archiv für Zeitgeschichte „Matthias Domaschk” tritt durch Beschluß der Mitgliederversammlung des Vereins „Künstler für Andere" e.V. rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft.
Der Vereinsvorsitzende, Künstler für Andere e.V., Jena, den 31.01.05

