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Thüringer Archiv für Zeitgeschichte (ThürAZ)

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18. März 2010

DDR-Geschichte: Zwischen dem Anspruch auf Deutungshoheit und Aufarbeitung

Von Katharina Lenski

Es ist die Frage gestellt, was "Zeitzeugen haben, was Historiker nicht haben" und umgekehrt. Die Frage hinkt. Denn es geht nicht darum, Zeitzeugen gegen Historiker aufzustellen. Kein Mensch würde jemals auf die Idee kommen zu fragen, was ein Anwalt hat, was der Klient nicht hat. Seriöse Geschichtswissenschaft würde ebenso niemals auf die Idee kommen, den Wert der Zeitzeugenschaft in Frage zu stellen, im Gegenteil, sie ist ein Glücksfall.
Doch Erinnerung ist immer subjektiv, ein Schlüsselloch zu einem bestimmten Ereignis, als Erzählung ist sie oft Sinnfindung, eine Spur des Vergangenen. Die ZeitzeugInnen, die uns beispielsweise auf Spuren zum Tod des Jugendlichen Matthias Domaschk im Jahr 1981 weisen, helfen bei der Frage nach der Aufklärung eines Verbrechens.
Der subjektive Sinn der Erzählung läßt überdies viel mehr Möglichkeiten zu, wie Erklärung eigenen Verhaltens, Sinnfindung für das eigene Leben, Rückbesinnung auf Gemeinsamkeiten mit anderen und viele mehr. Diesen Spuren angesichts einer bestimmten Frage nachzugehen ist die Aufgabe der Historikerin. Sie bindet die Erinnerungen nach eingehender Analyse an den Kontext, an weitere Spuren und Deutungen. Und damit erst erhält die Erinnerung den Wert, der sie so unverwechselbar macht, denn diese Erinnerung rechnet nicht mehr im Stile eines Buchhalters die zu ehrenden Siegestaten auf und vergißt einfacherweise die Gewalt gegen die Opfer. Im Gegenteil hilft sie, die Ursachen menschenunwürdigen Handelns zu verstehen und damit echtes demokratisches Gegenhandeln zu ermöglichen.
Das Gedächtnis ist dabei schon immer da, es ist nur die Frage, was davon zum Sprechen gebracht, sichtbar, hörbar, erfahrbar wird und was latent, untergründig verborgen bleibt, wie das Beispiel Matthias Domaschk zeigt. Bis heute ist sein Tod nicht aufgeklärt: deshalb, weil nur ein Teil der Beteiligten redet. Die Verantwortlichen schweigen, was wiederum darauf weist, wie zentral sich Schuldabwehr und damit Vernachlässigung politischer Verantwortung als konstitutive Bedingungen der Gesellschaft etabliert haben. Überdies kann die Historikerin solchen Spuren wie denen, die körperlich, in den Körper der Betroffenen eingeschrieben wurden, meist nur ansatzweise nachgehen, denn die damit verbundene Trauerarbeit ist Aufgabe von Psychologen, wobei empathisches Nachfragen auch im Zeitzeugengespräch unerläßlich ist. Ich habe es oft erlebt, dass biographische Interviews bei den Befragten Erinnerungen weckten, die mit körperlichem und seelischem Schmerz verbunden waren. Und viel zu oft konnte genau an diesem Punkt die notwendige Trauerarbeit nicht weitergeführt werden, da es an Institutionen und AnsprechpartnerInnen mangelt, die die Betroffenen weiter unterstützen könnten. Auch in Thüringen sind hiermit befaßte Institutionen wie das Bürgerkomitee Thüringen nur von Jahr zu Jahr mit Mitteln ausgestattet und folglich nur aufgrund der immensen Energie der dortigen BeraterInnen existent. Doch die körperlichen Spuren weisen damit auch auf die Defizite der Erinnerung, auf die Rückwärtsgewandtheit und seltene Anbindung der Erinnerungsarbeit an die Lebenswirklichkeit.

ZeitzeugIn zu sein nun bedeutet, von jemandem zu einer bestimmten Frage, zu einem gewissen Erlebnis gefragt zu werden. Die Frage nach dem Zeugnis sollte jedoch auch mit der Frage nach den konkreten Handlungen und ihren Konsequenzen verbunden sein. Deshalb muß das professionelle Feld eine "Durcharbeitung" der persönlichen Erlebnisse in all ihrer Widersprüchlichkeit ermöglichen. Es kann sich nicht damit zufriedengeben, dass Täter und Opfer aus jeglicher Verantwortung aufgrund ihres Status als "Täter" oder "Opfer" entlassen werden. Die HistorikerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass Erinnerung nicht für politische Scharmützel benutzt wird, sondern Aufklärung möglich wird: über Ursachen und Folgen der konkreten Vorgänge, über deren Nachwirken und ihre Bedeutung. Damit erst wird es möglich, dass die Beteiligten sich ihrer mit der eigenen Position in der Geschichte selbst bewußt werden. Die damit mögliche Selbstverortung ist ein Geschichtsbewußtsein, das sich nicht nur im Gestern spiegelt, sondern im Heute als verantwortlicher Mensch begreift.
Werden "Zeitzeugen" nun für pauschale Fragestellungen benutzt, wie im derzeitigen Streit um den künftigen Lern- und Gedenkort Andreasstraße, entsteht das Problem, dass ihre individuellen Erlebnisse in vorgestanzte Muster gegossen werden, so dass die Menschen als Subjekte wenig Chance auf Auskunft über die (Un)Logik der sie betreffenden Vorgänge erhalten. Damit erfahren sie jedoch nichts über die Ursachen und Hintergründe ihrer Geschichte. Ein aufgeklärtes, emanzipiertes Geschichtsbewußtsein wird hier demnach ersetzt durch eine autoritäre Fürsorge für unmündige Opfer. Das bedeutet jedoch, dass ein ebenso bevormundender Zustand hergestellt wird, wie er aus der ehemaligen DDR bekannt ist.
Aus solch einem Blickwinkel kann folgerichtig auch nur ein Teil der Biografie der Betroffenen wahrgenommen werden, nicht jedoch die Zeit vor oder nach der Haft, vernachlässigt wird auch der Blick auf die Verantwortlichen. Wie sollen dann aber die Mitlebenden, geschweige die Nachlebenden die Folgen von Entscheidungsketten erkennen? Gänzlich ausgeblendet werden dann auch Menschen, die Haftopfern zur Seite standen (wie die Ehefrauen, Mitglieder der Kirchgemeinde oder Freunde), oder diejenigen, welche mutig genug waren, in Friedens-, Umwelt- und Menschenrechtsgruppen auf Defizite der Gesellschaft hinzuweisen und sich für demokratische Belange zu engagieren. Ebenso fallen diejenigen heraus, welche 1989 die Gebäude der Staatssicherheit besetzten und den systematischen Gedächtnisraub, die Vernichtung der Stasiunterlagen, zumindest teilweise verhinderten.

Die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen nun unterstützt wider besseres Wissen einen einzelnen Verein vehement mit dem Argument, alleiniger Opfervetreter zu sein: ein Verein, der von ihr ins Leben gerufen wurde, um als einziger Träger einer ganzen Gedenkstätte zu fungieren. Sie ignoriert damit andere Aufarbeitungsvereine, die dagegen aus jahrelanger Erfahrung heraus der Überzeugung sind, dass hier stabile Grundlagen geschaffen werden müssen und dass es für solch ein Vorhaben aller Ressourcen und der Beteiligung sämtlicher Gruppen bedarf. Sie ignoriert damit das Bemühen, die professionelle Geschichtswissenschaft zentral zu beteiligen und nicht nur als
Randfigur in einem politischen Kampf einzusetzen. Sie ignoriert überdies Haftopfer und ehemalige Oppositionelle, die nicht ihrer Meinung sind. Mit dem Beharren auf ihrem persönlichen Anspruch verhindert sie gegen allen Sachverstand der Expertenkommission zur Andreasstraße und Aufarbeitungsinitiativen wie der Gesellschaft für Zeitgeschichte in Erfurt, dass hier ein professionell ausgestalteter Ort entsteht, an dem genau die ganzen Biografien und nicht nur ein Teil gewürdigt werden. Vielmehr sollen die "Opfer" ein Geschichtsbild illustrieren, das weder sie noch die damaligen Täter aus ihrem jeweiligen Status entläßt. Damit jedoch wird ihnen entgegen allen Beteuerungen genau die individuelle Bewältigung des persönlichen Schicksals verweigert und schlimmstenfalls eine Retraumatisierung hervorgerufen.
Die Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen schadet so dem gesamten Aufarbeitungsfeld, allen, die in zwanzig Jahren meist ehrenamtlicher Arbeit ein Netzwerk geschaffen haben, das mit dem Geschichtsverbund gerade dabei ist, sich von allzu partikularen Interessen zu verabschieden und zukunftsorientiert zu arbeiten. Wenn es um Deutungshoheit geht, geht es um politische Macht. Doch das Thema ist dafür – besonders für die direkt Betroffenen aber im Grunde für alle Beteiligten – zu ernst!

Die Frage nach "Zeitzeugen" und "Historikern" fällt um etliche Jahre hinter Erreichtes zurück und blendet den Erkenntnisstand, der mit der Enquete-Kommission 1999 und der Diskussion um die Gedenkstättenlandschaft, so des Speziallagers Buchenwald, bereits vor zehn Jahren erreicht worden ist, aus. Damit wird aber auch vergessen, worauf der Erfolg des heute international ausstrahlenden Lern- und Gedenkortes Buchenwald beruht: nämlich einzig auf Sachverstand und der Anerkennung von Differenz. Thüringen braucht neben einer breiten Diskussion Standards, und offenbar nicht nur für die künftige Lern- und Gedenkstätte. Eine Gesamtlösung ist notwendig und die Anerkennung des Rates ausgewiesener Fachleute – nicht nur deren Feigenblattfunktion.